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Finanzlexikon: handelsmarke

handelsmarke

Eine Marke ist rechtlich ein besonderes Zeichen, das dient zum Handelsverkehr bestimmte Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von gleichartigen Waren und Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden (=> Markendefinition). Markenschutz kann durch Eintragung in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (Markenregister) erreicht werden (Eintragungsmarke, § 4 Nr. 1 MarkenG). Marken können aber auch durch Verkehrsgeltung (§ 4 Nr. 2 MarkenG) geschützt sein, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat. Markenschutz kann auch bestehen, wenn die Marke Bekanntheit erworben hat, sodass der Verbraucher die Ware oder Dienstleistung einem bestimmten Unternehmens zuordnet.

Markenrechte sind ähnlich wie Patente und Urheberrechte geistiges Eigentum (auch bekannt als immaterielle Monopolrechte).

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